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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Delphitest GmbH, Salurner Str. 22, A-6330 Kufstein, oder per E-mail: info@delphitest.at

Widerrufsfolgen

I m Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Es besteht keinRückgaberecht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für das speziell für den Auftraggeber zusammengestellte sterile Testset ist bei Widerruf ein Pauschalbetrag von € 30,- unverzüglich zu entrichten.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst durch Zusendung des Probenmaterials veranlasst hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abstammungsanalysen der Firma Delphi Test GmbH

§ 1 Präambel

(1) Der Auftragnehmer bietet unter anderem die Analyse, also die Feststellung oder den Ausschluss, der Vaterschaft sowie weitere Verwandtschaftsanalysen auf der Basis molekularbiologischer Verfahren an.

(2) Der Auftraggeber wünscht die Durchführung einer Vaterschaftsanalyse bzw. Verwandtschaftsanalyse, basierend auf von ihm bereitgestellten Gewebe- bzw. Zellproben.

§ 2 Keine Verletzung der Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass mit der Erteilung des Auftrags zur Analyse, der Probennahme und der Einsendung der Proben keine Rechte Dritter verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass alle Proben, die er zur Untersuchung einsendet, von ihm selbst oder von Dritten stammen, die minderjährig sind, für die er jedoch erziehungsberechtigt ist und die in dem ihrem Lebensalter und ihrer geistigen Entwicklung entsprechenden Grade über die Probennahme und die Analyse aufgeklärt worden sind und der Probennahme und der Analyse zugestimmt haben. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutz-Richtlinien.

§ 3 Probennahme, Testset

Der Auftraggeber entnimmt bei den zu testenden Personen Proben. Hierbei kann es sich um einen Abstrich der Mundschleimhaut, Blut, Haare mit Haarwurzeln oder Gegenstände handeln, die eine hinreichend große Zahl von Körperzellen der jeweils zu testenden Person tragen. Für Herkunft der Proben, Probenqualität, Zuordnung der Proben zu den richtigen Personen sowie für etwaige Schäden bei der Probennahme ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber schickt die Proben dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer schickt dem Auftraggeber für die Durchführung der Probennahme auf Wunsch ein Testset mit sterilen Wattestäbchen zu. Das Testset ist für die Probennahme nicht zwingend notwendig, da der Auftraggeber ohne weiteres andere, handelsübliche Wattestäbchen verwenden kann. Die Zustellung des Testsets erfolgt nach verbindlicher Auftragserteilung per Post. Wenn der Auftraggeber das Testset nicht innerhalb der üblichen Zustellfristen (innerhalb Österreichs zwei Werktage) erhalten hat, informiert er den Auftragnehmer unverzüglich über die fehlende Sendung. Der Auftragnehmer trägt keinerlei Verantwortung für die Zuverlässigkeit der Zustellung durch Dritte. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung des Testsets kostenlos, und das Testset bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Etwaiger Verlust des Testsets beim Transport hat keinen Einfluss auf den bestehenden Analysevertrag.

§ 4 Gegenstand der Analyse

Das Ergebnis ist die Feststellung oder der Ausschluss der Vaterschaft bzw. der genetischen Verwandtschaft einer der zu testenden Personen gegenüber einer anderen der zu testenden Personen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. Je nach Variante des in Auftrag gegebenen Tests garantiert der Auftragnehmer das Erreichen einer Wahrscheinlichkeitszahl. Die genaue Wahrscheinlichkeit muss für jede individuelle Analyse eigens berechnet werden und wird dem Auftraggeber mit dem Testergebnis mitgeteilt; sie liegt für den „DelphiTest Basic“ bei einer bestehenden Vaterschaft bei mindestens 99,99 % beim Test Vater-Mutter-Kind, bei mindestens 99,9 % beim Test Vater-Kind (Defizienzfall); beim Vaterschaftstest „DelphiTest Premium“ wird eine Wahrscheinlichkeit von 99,99999 % garantiert. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fälle, in denen Mutationen gefunden wurden. Kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden, gibt der Test dies mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % an.


§ 5 Rücktritt vom Analysevertrag

Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Auftraggeber verpflichtet, den vertraglich festgelegten Betrag vollständig zu entrichten. Verzichtet der Auftraggeber nach Ablauf der Widderrufsfrist auf die Einreichung von Probenmaterial, so ist der Auftragnehmer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber entrichtet in diesem Falle einen Pauschalbetrag von € 100,-. Der Auftragnehmer hat keinerlei Analysen durchzuführen.

§ 6 Auftragsumfang

Der Auftraggeber bestellt beim Auftragnehmer die im Bestellformular angegebene Analyse. Die Analyse wird nach Eingang der Proben begonnen. Ein Vertragsrücktritt ist dann nicht mehr möglich. Die Lieferzeit berechnet sich ab dem Tag, an dem die Zahlung und die Proben eingegangen sind.

§ 7 Mitteilung des Analyseergebnisses

(1) Das Ergebnis der Analyse wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer nach Beendigung des Tests und Zahlungseingang mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt wie im Bestellformular angegeben.

(2) Der Auftragnehmer kann unter Umständen nicht feststellen, ob die oben angegebenen Kontaktdaten dem Auftraggeber oder von ihm zur Entgegennahme des Testergebnisses autorisierten Personen gehören. Es liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers, zuverlässig dafür zu sorgen, dass durch seine oben gemachten Angaben das Testergebnis nicht an Dritte mitgeteilt wird, die gegebenenfalls zur Entgegennahme des Testergebnisses nicht befugt sind. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung des Testergebnisses per Email und per Fax nicht vertraulich erfolgt, sondern Dritte, die gegebenenfalls zur Entgegennahme des Testergebnisses nicht befugt sind, auf die in der Übermittlung des Testergebnisses enthaltenen Informationen und Daten zugreifen können.

§ 8 Wiederholung

(1) Sollte eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich sein, so fordert der Auftragnehmer vom Auftraggeber neues Probenmaterial an. Je nach Auftragsumfang wiederholt der Auftragnehmer mit dem neuen Material die Analyse ohne zusätzliche Kosten oder gegen Zahlung eines vertraglich vereinbarten Honorars einmal.

(2) Ist auch bei der Wiederholung der Analyse eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich, so wird für jede weitere Probeneinsendung ein Unkostenbeitrag von 129,00 EUR (inkl. MWSt.) pro Person zusätzlich zu den ursprünglichen Analysegebühren fällig, der ebenfalls im Voraus an den Auftragnehmer zu entrichten ist. Die Lieferzeit berechnet sich bei einer notwendigen Wiederholung ab Eingang des neuen Probenmaterials oder, falls die Zahlung der Analyse bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ab der Zahlung.

§ 9 Aufbewahrung der Daten

Der Auftragnehmer vernichtet die Proben nach Durchführung des Tests. Der Auftragnehmer wird die Daten und Ergebnisse der Analyse gemäß den Angaben im Vertrag entweder unmittelbar nach Mitteilung des Testergebnisses vernichten oder die Daten solange speichern, bis ein Auftrag zur Löschung vom Auftraggeber erteilt wird.

§ 10 Gerichtsverwertbarkeit und Auswertung

(1) Die durch den Auftragnehmer durchgeführte private Analyse ist in der Regel nicht gerichtsverwertbar, d.h. sie kann bei einem Gericht nicht als Beweis für oder gegen eine Vaterschaft verwendet werden.

(2) Das Testergebnis dient dem Auftraggeber lediglich zur persönlichen Orientierung. Da der Auftragnehmer die Identität der Personen, für die Proben eingesandt werden, nicht überprüfen kann, ist das Ergebnis lediglich eine Aussage über die Verwandtschaft derjenigen Personen, von denen die Proben tatsächlich stammen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Proben ohne Verwechslung bereitzustellen und das Testergebnis den getesteten Personen zuzuordnen.

(3) Um eine Anerkennung bei öffentlichen Stellen zu ermöglichen, bietet der Auftragnehmer eine Probennahme mit Identitätsprüfung an. Diese kann in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder unter Aufsicht von Zeugen (z.B. Hausarzt, Gesundheitsamt, Jugendamt) erfolgen.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus einem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen, ist, soweit zulässig, Kufstein.

§ 12 Haftung für Schäden

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, insbesondere infolge von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Persönlichkeitsrechte oder des Eigentums.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.

 

Stand: Kufstein, den 21.01.2010

 

 
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